Psychologische Gutachten

Psychologische Gutachten

Psychologische Gutachten

Ist eine Adipositas Operation geplant, so übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Operation nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss hierzu ein psychologisches Gutachten vorliegen (s. S 3 Leitlinien Adipositas)

Nach einer Terminvereinbarung erhalten Sie einen ausführlichen Fragebogen und einen Link zu weiterer Fragebogen-Diagnostik. Die Ergebnisse werden dann während des Untersuchungstermins besprochen.

Weiterhin erfolgen Informationen zur Nachsorge nach der Operation.

Sofern keine Kontra-Indikation vorliegt, erhalten Sie das psychologische Gutachten dann per Post.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

– Der Schweregrad der Adipositas muss mindestens Grad III (BMI > 40 kg/m2) betragen.

– Oder: Der Schweregrad der Adipositas beträgt mindestens Grad II (BMI > 35 kg/m2) und eine weitere, schwere Begleiterkrankungen liegt vor (Fachbegriff: “Komorbidität”).

Besondere Berücksichtigung findet hier Diabetes mellitus Typ 2.

– Keine andere Krankheit, beispielsweise eine hormonelle Erkrankung, hat die Adipositas verursacht.

– Alle konservativen Therapiemöglichkeiten, wie Ernährungstherapie, Verhaltenstherapie oder Bewegungstherapie, waren bisher erfolglos.

– Der aktuelle Gesundheitszustand erlaubt eine operative Behandlung. Um das herauszufinden, empfiehlt die Leitlinie S3 Adipositas Beratungsgespräche mit verschiedenen Fachärzten. Die dabei erhobenen Befunde werden der Krankenkasse vorgelegt.

– Auch die psychosozialen Gegebenheiten sollten für eine Operation sprechen. Zum Nachweis fordern Krankenkassen ein psychologisches Gutachten.

Die Kosten für das psychologische Gutachten müssen privat getragen werden.

Auf Wunsch kann die Begutachtung auch online stattfinden. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

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