Gefährdungsbeurteilung

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungs­beurteilung für Unternehmen
Was ist eine Gefährdungs­beurteilung

Was ist eine Gefährdungs­beurteilung?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung genau? Es handelt sich um ein systematisches Instrument, mit dem Arbeitgeber Gefahren und Risiken bei der Arbeit vorausschauend erkennen und abstellen müssen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung [DGUV], 2019).

Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, sie umfasst klassische Gefährdungsfaktoren wie Lärm oder Gefahrstoffe ebenso wie psychische Belastungen und ist damit ein zentraler Baustein für den betrieblichen Arbeitsschutz.

Diese Vorschrift gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Branchen. Ziel ist der Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Umsetzung orientiert sich an einem bestehenden rechtlichen Rahmen und muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die Beurteilung ihre Wirksamkeit nicht verliert (vgl. Arbeitsschutzgesetz).

Gefährdungs­beurteilung erstellen: Der 7-Schritte-Prozess

Um eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können, empfiehlt sich ein bewährter Ablauf in sieben Schritten

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Vorbereitung

Bereich festlegen

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Ermittlung

Daten erfassen

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Beurteilung

Risiken bewerten

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Maßnahmen

Lösungen finden

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05

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Umsetzung

In der Praxis

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Kontrolle

Wirkung prüfen

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07

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Dokumentation

Fortschreiben

Handlungsbedarf wird dabei anhand der analysierten Belastungsfaktoren und Gefährdungen bewertet – je höher die Belastung und je geringer die vorhandenen Ressourcen, desto dringlicher die nötigen Schritte. Dieser Prozess ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, der sich in bestehende betriebliche Abläufe integrieren lässt.

Gefährdungs­beurteilung Arbeitsschutz­gesetz: die rechtliche Grundlage seit 1996

Die rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung liefert das Arbeitsschutzgesetz, das den Prozess abbildet. Es verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Seit 2013 stellt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich klar, dass psychische Belastungen bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind.

Für Unternehmen bedeutet das Arbeitsschutzgesetz vor allem eines: Verantwortung.

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Gefährdungs­beurteilung psychische Belastung: Sechs Themenfelder im Überblick

Für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung haben sich sechs Themenfelder als Standard etabliert: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, neue Arbeitsformen sowie Arbeitszeit. 

Typische Belastungsfaktoren innerhalb dieser Felder sind Zeitdruck, unklare Arbeitsorganisation und schwierige soziale Beziehungen im Kollegium.

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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung: Sechs Themenfelder im Überblick
Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz: Belastungsfaktoren erkennen und einordnen

Gefährdungs­beurteilung Arbeitsplatz: Belastungs­faktoren erkennen und einordnen

Gefährdungen durch psychische Belastung entstehen nicht durch persönliche Schwäche, sondern durch ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen.

Am konkreten Arbeitsplatz zeigen sich Belastungen sehr unterschiedlich: Im Büro sind es oft Zeitdruck, Arbeitsmenge und Unterbrechungen, in produzierenden Betrieben eher Schichtarbeit oder monotone Arbeit.

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Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Ein jährlicher Prüfzyklus ist empfohlen. Zusätzlich sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden, sobald sich Arbeitsbedingungen, Belastungen oder Arbeitsmittel im Unternehmen wesentlich verändern.
Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Arbeitgeber sind gesetzlich für die Durchführung verantwortlich. Sie können Fachkräfte oder externe Unterstützung wie die Praxis Zech & Kolleg:innen hinzuziehen, die Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Unternehmen.
Welche Bußgelder drohen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?
Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung sind Bußgelder bis zu 30.000 € möglich, abhängig von Art und Schwere des Versäumnisses sowie den betroffenen Belastungen.
Muss der Betriebsrat bei der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmen?
Ja, der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Methode und Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung und sollte von Beginn an in den Prozess einbezogen werden. So lassen sich gemeinsame Ziele frühzeitig abstimmen und alle relevanten Informationen bündeln.
Wie unterstützt die Praxis Zech & Kolleg:innen Unternehmen bei der Umsetzung?
Unser Team übernimmt Information, Erhebung, Auswertung und Dokumentation der Beurteilung psychischer Belastungen und liefert Unternehmen konkrete Handlungshilfen und praxisnahe Informationen für nachhaltige Verbesserungen.

Quellen und Literaturverzeichnis

Literaturnachweise